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Mietpreisbremse verfassungswidrig Entscheidung in Berlin klares Zeichen für Hamburg

Hamburg, 20. September 2017 - Das Landgericht Berlin hat gestern mitgeteilt, dass es die Vorschrift über die Mietpreisbremse für verfassungswidrig hält. Für die wohnungswirtschaftlichen Verbände in Hamburg ein klares Signal auch für die Hansestadt. Der VNW fordert daher gemeinsam mit dem BFW Nord, dem Grundeigentümer-Verband Hamburg und dem IVD Nord den Hamburger Senat auf, die Mietpreisbremse abzuschaffen.

VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner:

"Die Mietpreisbremse ist auch in Hamburg nicht nur unwirksam und nutzlos, sondern jetzt möglicherweise auch noch verfassungswidrig. Ich hoffe, dass der Senat dieses Thema jetzt beendet und die Mietpreisbremse aufhebt."

BFW-Nord-Vorsitzender Sönke Struck:

„Auch wenn die Entscheidung des Landgerichtes keine konkrete Auswirkung auf das Gesetz hat, kommt ihr trotzdem eine große bundesweite Signalwirkung zu. Entscheidend ist, dass das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis kommt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete als Bezugsgröße der Mietpreisbremse nicht geeignet ist und den Gesetzeszweck, einkommensschwache Mieter zu schützen, grundlegend verfehlt. Das Urteil macht umso mehr deutlich: Dem Instrument der Mietpreisbremse fehlt jegliche soziale Komponente.“

Vorsitzender Grundeigentümer-Verband Hamburg Torsten Flomm: „Nicht nur Hamburger Gerichte haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse. Dies sollte zusätzlich Anlass geben, über die Abschaffung der Mietpreisbremse in Hamburg ernsthaft nachzudenken, so wie es der Grundeigentümer-Verband Hamburg fordert.“

 Vorsitzender IVD Nord Axel-H. Wittlinger: „Die Mietpreisbremse ist eine Fehlkonstruktion, die nicht nur für Vermieter den Gleichheitsgrundsatz verletzt, sondern auch einen Keil zwischen Vermieter und Mieter treibt, der die Gerichte seit In-Kraft-Treten massiv beschäftigt. Da es in vielen Kommunen weder einen qualifizierten noch einen einfachen Mietspiegel gibt, kann die ortsübliche Vergleichsmiete letztlich nur mit einem Sachverständigengutachten bestimmt werden. Der IVD Nord fordert dringend Rechtssicherheit.“

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