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Ungültige Eigenbedarfskündigung

Eine Eigen­bedarfs­kündigung muss konkrete Angaben dazu enthalten, warum der Vermieter die Wohnung zu seinen Zwecken benötigt. Allein die pauschale Angabe, er lebe zurzeit bei Freunden, genüge dazu nicht. Vielmehr sind Einzelheiten zur genauen Wohnsituation erforderlich. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin am 15. November 2016.

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