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Steuertipps zum Jahreswechsel

In den letzten Wochen des Jahres können Sie durch eine Reihe an Entscheidungen Steuern sparen. Oft geht es darum, ob Sie noch im alten Jahr Geld ausgeben oder die Ausgaben besser aufs nächste Jahr verschieben.

Beruflich genutzte Gegenstände wie Büromöbel oder ein Laptop gelten bei einem Wert bis zu 800 Euro netto (952 Euro brutto) als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Solche Arbeitsmittel dürfen Sie sofort abschreiben. 

Paare, die heiraten wollen, können noch bis Ende Dezember aufs Standesamt gehen: Dann können sie den Splittingtarif für das komplette zurückliegende Jahr nutzen. Paare, die sich trennen wollen, sollten noch bis zum neuen Jahr warten.

Weitere Info`s finden Sie hier

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