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Digitales Angebotsverfahren


Angebotsverfahren vs. Festpreis
Ehrlicherweise muss man dazu sagen, dass die Wahrheit oftmals in der Mitte liegt. Häufig setzt der Verkäufer einen Festpreis an, zu dem er seine Immobilie veräußern möchte. Bei Unklarheit über den aktuellen Marktwert einer Immobilie ist es für einige Verkäufer angenehmer, den Immobilienverkauf in ein Angebotsverfahren umzuwandeln und die daraus resultierenden Vorteile zu genießen. Für den Käufer ist dieses Verfahren ebenfalls angenehmer da ihm die Angst genommen wird das er überzahlt bzw. die Immobilie zu teuer einkauft.

Abschließend kann man sagen, dass bei dieser Art von Immobilienverkauf der Kaufinteressent die Möglichkeit hat, ein Gebot abzugeben. So kann er dem Käufer mitteilen, wie viel ihm die Immobilie Wert ist. Der Verkäufer sollte unbedingt einen Makler zur Rate ziehen. Dazu ist die Nikolaus Gschlößl Immobilien GmbH genau der richtige Partner. Ein professioneller Makler hilft dem Kunden, das Objekt zu einem reellen und fairen Preis zu veräußern. Außerdem führt er die Besichtigungen durch und erstellt ein umfangreiches Exposee, das er den potenziellen Käufern aushändigt. Der Verkäufer hat somit keinerlei Mühe und kann problemlos seine Immobilie zu einem angemessenen Preis veräußern.
 
 

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