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Bayern verschärft Gesetz: Illegale Vermietung an Touristen wird noch teurer

Der Bayerische Landtag hat das Zweckentfremdungsverbot verschärft. Wer seine Wohnung etwa in München für länger als acht Wochen im Jahr unerlaubt an Touristen vermietet, muss demnach künftig mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen.

Seit 2007 gibt es in Bayern bereits das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Gemeinden können demnach in Gebieten, in denen Wohnraum knapp ist, bestimmen, dass Wohnungen nicht zweckentfremdet werden dürfen. Eine solche Zweckentfremdung liegt beispielsweise vor, wenn eine Immobilie unerlaubt dauerhaft verwendet wird, um Touristen zu beherbergen oder wenn sie länger als drei Monate leer steht. Aktuell gilt das Gesetz lediglich in München. Will jemand dort seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten, benötigt er eine Genehmigung der Stadt. 

 
 
ACHTUNG

Wer seine Wohnung als Mieter an Touristen untervermieten will, benötigt darüber hinaus die Erlaubnis des Vermieters. Finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Untervermietung

 

Das Zweckentfremdungsverbot wurde ursprünglich bis 30. Juni 2017 befristet, soll nun aber unbefristet verlängert werden – und zusätzlich verschärft. Während Vermieter illegaler Ferienwohnungen bislang mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen mussten, sind es künftig bis zu 500.000 Euro. Zudem hat der Landtag genau definiert, wann eine Wohnung zu häufig an Touristen vermietet wird – mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr dürfen es künftig nicht mehr sein. Eine Strafe droht ebenfalls dann, wenn eine Wohnung länger als drei Monate leer steht oder baulich so verändert wird, dass sie nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist.

Mit dem Gesetz will die Landesregierung die Wohnraumknappheit vor allem in Ballungsgebieten bekämpfen. Der Opposition geht das Gesetz jedoch nicht weit genug. Sie forderte im Vorfeld die Möglichkeit der Zwangsräumungfür illegal vermietete Wohnungen, konnte sich damit jedoch im Landtag nicht durchsetzen. In Kraft treten wird das verschärfte Gesetz voraussichtlich am 29. Juni 2017. 

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