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KfW Bank fördert Einbruchschutz

Die Nachfrage nach Krediten der Förderbank KfW für den Einbruchschutz ist nach wie vor groß. Nun wurden die Mittel noch einmal aufgestockt. Eigentümer und Mieter von Immobilien können bei der Förderbank Zuschüsse beantragen, um ihr Zuhause besser vor Einbrechern zu schützen.

Wer über die Installation einer Alarmanlage nachdenkt oder die von ihm bewohnte Immobilie mit stärkeren Fenstern oder Türen sichern will, kann Fördergelder in Anspruch nehmen. Für die ersten 1.000 Euro einer solchen Investition gibt die staatliche Förderbank KfW bis zu 200 Euro hinzu. Die Mindestinvestitionssumme, die bezuschusst wird, liegt bei 500 Euro; die maximale Summe je Wohneinheit bei 15. 000 Euro. Gefördert wird der Einbruchschutz über „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Investitionszuschuss 455).

 

Was wird gefördert?


  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie deren Nachrüstung mit Türspionen, Mehrfachverriegelungssystemen mit Sperrbügel, Einsteckschlössern, Gegensprechanlagen etc.
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, wie z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe etc.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, wie z. B. intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie z. B. Bild-, Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder

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