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Bundesmeldegesetz

Presseinformation München, 11. Oktober 2016 Bundesmeldegesetz Vermieterbestätigung bei Auszug wird abgeschafft Ab dem 1. November 2016 müssen Vermieter ihren Mietern nicht mehr den Auszug bestätigen. Die Vermieterbestätigung muss dann nur noch beim Einzug ausgestellt werden. Darauf weist Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von HAUS + GRUND MÜNCHEN hin. Vor einem Jahr, am 1. November 2015, wurde die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung des Mieters bei der zuständigen Meldebehörde wieder eingeführt. Dies hat zur Folge, dass Vermieter ihren Mietern den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen bestätigen müssen. Diese Vermieterbestätigung (häufig auch: Wohnungsgeberbestätigung) muss der Mieter beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn er sich an- bzw. abmeldet. Nun wurde eine Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen. Nach dieser ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet, dem Mieter den Auszug zu bescheinigen, so dass Vermieter ihren Mietern nur noch den Einzug bestätigen müssen. Die Änderung wird damit begründet, dass die Vermieterbestätigung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, der im Fall einer Abmeldung nicht damit gerechtfertigt werden könne, Scheinanmeldungen zu verhindern. Quelle: RA Rudolf Stürzer Vorsitzender HAUS + GRUND MÜNCHEN

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